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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anders Umzüge & Entsorgung
 

Anders Umzüge & Entsorgung


Britta Schlösser
Adolfstraße 12
13347 Berlin


§ 1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Verträge
zwischen Anders Umzüge & Entsorgung (im Folgenden „Möbelspediteur“) und seinen
Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.


§ 2 Inkrafttreten des Vertrages


Für Umzüge in Berlin und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten.
Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen und Absprachen finden keine
Anwendung.


§ 3 Pflichten des Möbelspediteurs


Der Möbelspediteur verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen
Transportmittel zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Er führt den Auftrag gemäß den
vertraglichen Vereinbarungen aus und wendet dabei die notwendige Sorgfalt an, um
Schäden zu vermeiden. Der Möbelspediteur ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen, um einen Schaden zu verhindern.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers


Der Absender hat dem Möbelspediteur rechtzeitig die Adresse des Empfängers sowie den
Ablieferungsort und die örtlichen Gegebenheiten genau anzugeben. Zudem ist der Absender
verpflichtet, den Möbelspediteur über besondere Eigenschaften des Transportgutes und
dessen Anfälligkeit für Schäden zu informieren.

 

Der Absender muss sicherstellen, dass alle
vom Hersteller vorgesehenen Sicherungen für bewegliche oder elektronische Teile an
empfindlichen Geräten wie Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehern, Radios, PCs sowie
Musik- und EDV-Anlagen bereitgestellt werden.


Sofern der Möbelspediteur nicht mit einem Einpackservice beauftragt wurde, obliegt es dem
Absender, besonders empfindliche Gegenstände wie Marmor, Glas, Porzellan, Rahmen,
Lampen und ähnliche fragile Objekte ausreichend für den Transport zu sichern. Es wird
empfohlen, eine Original- oder gleichwertige Verpackung zu verwenden.

 

Der Möbelspediteur ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Absender dafür zu sorgen, dass
empfindliche Böden, Wände sowie Treppenhäuser und Aufzüge mit geeigneten Mitteln
geschützt werden. Ebenso obliegt es dem Absender, alle erforderlichen Dokumente,
Genehmigungen und Bewilligungen für den Transport zu besorgen.


Bei unklarem Umfang oder Anzahl der Transportgegenstände ist der Absender verpflichtet
sicherzustellen, dass bei der Abholung des Umzugsgutes kein Gegenstand irrtümlich
mitgenommen oder zurückgelassen wird.

 

Nach Abschluss des Auftrags wird dem Absender dringend empfohlen zu überprüfen,

ob keine Gegenstände im Fahrzeug vergessen wurden.
Für Gegenstände, die irrtümlich in den Fahrzeugen des Möbelspediteurs zurückgelassen
wurden, übernimmt dieser nur dann Haftung, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese
tatsächlich von ihm transportiert wurden.


§ 5 Zusatzleistungen und Mehraufwand


Zusätzlich vergütet werden müssen beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen
und Aufwendungen wie:


• Transport mit einem Schrägaufzug durch Fenster oder über Balkone,
• Sonderaufwand aufgrund von Witterungs- oder Straßenverhältnissen an der Be- oder
Entladestelle,
• Sonderaufwand durch den Transport von Gütern auf weiten oder ungewöhnlichen
Wegen (insbesondere wenn direkte Wege gesperrt oder unbenutzbar sind), auch
wenn diese Umstände durch Dritte verursacht wurden,
• Ein- und Auspacken des Umzugsgutes,
• Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes,
• das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren sowie Lampen und
anderen Beleuchtungskörpern,
• das Anschließen von Geräten an das Stromnetz,
• Gestellung und Tausch von Paletten sowie sonstigen Ladehilfs- und Packmitteln,
• Montage sowie Transport von Weißware
• Transport von Gütern deren Größe oder Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der
Be- oder Entladestelle entspricht.


Zu Sonderaufwand gehören auch andere Leistungen als im Vertrag vereinbart sowie
schriftlich festgehaltene Leistungen deren Umfang bei Auftragserteilung nicht eindeutig
definiert wurde.


§ 6 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts


Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beginn der Entladung und bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und muss in bar beglichen werden.
Sollte der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut zurückzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des
Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.


§ 7 Rücktritt und Kündigung


(1) Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1
Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.


§ 8 Stornokosten


Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung so wird folgender
pauschaler entgangener Gewinn vereinbart:


• Bei einer Kündigung mehr als fünf Kalendertage vor dem geplanten Umzug sind 50 % der
Auftragssumme fällig.
• Bei einer Kündigung innerhalb von fünf Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 75 %
der Auftragssumme fällig.
• Bei einer Kündigung innerhalb eines Kalendertages vor dem geplanten Umzug ist die
gesamte Auftragssumme fällig.
• Sollte der Umzug am gleichen Tag storniert oder abgebrochen werden ,ist ebenfalls die
gesamte Auftragssumme fällig.


§ 9 Beiladungstransport


Der Umzug kann auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.


§ 10 Verzug ,Aufrechnung


(1) Ein Zahlungsverzug tritt ein ,ohne dass es einer Mahnung bedarf ,spätestens jedoch 14
Tage nach Zugang der Rechnung ,sofern nicht bereits vorher ein gesetzlicher Verzug
eingetreten ist .
(2) Im Falle eines Verzugs kann der Möbelspediteur Zinsen in Höhe von mindestens 5% über
dem zum Zeitpunkt des Verzugs geltenden Basissatz der EZB verlangen . Fällt dieser Leitzins
weg ,tritt an seine Stelle der entsprechende Ersatzleitzins gemäß den Bestimmungen der
Deutschen Bundesbank .
(3) Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag sowie damit verbundenen Forderungen
aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen
,unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.


§ 11 Haftungshöchstbetrag


Die Haftung des Möbelspediteurs ist auf €620 ,00 je Kubikmeter begrenzt.

Der Absender hat die Möglichkeit ,eine erweiterte Haftung zu vereinbaren . In diesem Fall wird eine gesonderte
Versicherung für den jeweiligen Umzug abgeschlossen ;die hierdurch entstehenden
Versicherungsprämien trägt der Absender.


§12 Haftungsausschlüsse


Eine Haftung besteht nicht ,wenn Verlust oder Beschädigung auf folgende Ursachen
zurückzuführen sind :
• Beförderung von Edelmetallen ,Juwelen ,Edelsteinen ,Geld ,Briefmarken ,Münzen
,Wertpapieren oder Urkunden .
• Unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender ;Behandeln ,Verladen
oder Entladen des Gutes durch den Absender ;Beförderung von nicht vom Frachtführer
verpacktem Gut in Behältern ;Verladen oder Entladen von Gütern deren Größe und Gewicht
nicht den Gegebenheiten an Lade-oder Entladestellen entsprechen – es sei denn ,der
Frachtführer hat den Absender zuvor auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen und
dieser hat dennoch auf die Durchführung bestanden .
• Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen ;natürliche Mängel des Gutes ,die zu einem
erhöhten Schadensrisiko führen


§13 Schadensanzeige


(1) Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung des Gutes erlöschen in folgenden Fällen:
• Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag
nach Ablieferung angezeigt wurde ;
• Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalbvon 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde (§451f HGB).
(2) Schadensanzeigen müssen zwingend schriftlich erfolgen . Elektrogeräte können vom
Möbelspediteur im Voraus nicht auf ihre Funktionalität geprüft werden und fallen somit aus
der Gewährleistung ;ein Schadenersatz wird ausschließlich bei Transportschäden gewährt.


§14 Pfandrecht


Der Möbelspediteur hat aufgrund aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen
ein Pfandrecht am Umzugsgut . Er kann die Herausgabe verweigern solange das vereinbarte
Entgelt noch nicht entrichtet wurde . Trinkgelder können hierbei nicht angerechnet werden.


§15 Elektro- und Installationsarbeiten


Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde –nicht
befugt ,Elektro-, Gas-, Dübel-oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.


§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit gesetzlich zulässig – am Sitz von Anders
Umzüge & Entsorgung festgelegt.


§17 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam . Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall dazu
Regelungen zu treffen die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.


§18 Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht

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